Donnerstag, 28. April 2011

Rechtsirrwege

Es geschah irgendwann im Sommer 2003. Ein damals 19-jähriges Mädchen feiert mit Freunden in der Disco. Es war ein feuchtfröhlicher Abend, die Stimmung war gut und die Gäste widmeten sich in einem verstärkten Ausmaß der Vernichtung des Alkohols.
Das Mädchen wollte auf die Toilette. Eine ältere und stark alkoholisierte Frau versperrte ihr den Weg. Es kam zu einem Gefecht mit Worten. Dies endete damit, dass die ältere Frau auf das Mädchen los ging und ihr den Kopf mehrfach heftig gegen die Wand schlug. Eine Gehirnerschütterung und ein Polizeieinsatz waren die unmittelbaren Folgen.

Das Mädchen wurde in weiterer Folge von einem Rechtsanwalt betreut. Dieser riet ihr zu einer Anzeige und auf Schmerzensgeld zu klagen. Jahre später kam es zu dem Prozess und die ältere Frau wurde erwartungsgemäß zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie der Übernahme der Prozesskosten sowie der Rechtsanwaltskosten im Gesamtwert von ca. 10.000 Euro verurteilt.

So weit , so gut. Bis dahin lief alles so ab, wie man sich dies als Normalo so vorstellt und die Angelegenheit schien erledigt.


Weit gefehlt.

Die ältere Frau ging in den Privatkonkurs. Dies bedeutete, dass sie für ca. 7 Jahre nicht belangt werden kann das Schmerzensgeld zu bezahlen. Aber das wahre Problem sollte erst noch kommen. Eigentlich wäre die ältere Frau verpflichtet gewesen, neben dem Schmerzensgeld auch die Rechtsanwaltskosten des Mädchens zu bezahlen. Da wegen dem Privatkonkurs die Eintreibung des Geldes nicht möglich ist, hielt sich der Rechtsanwalt an dem Mädchen schadlos und stellte ihr vor einigen Monaten eine Rechnung von über 4.000 Euro fällig und beantragte eine Lohnpfändung... was für sie fatale Folgen hat. Sie ist in der Zwischenzeit erkrankt, verlor dadurch ihre Arbeit und muss nun für mindestens ein halbes Jahr auf Langzeittherapie gehen. In dieser Zeit muss sie von einem nicht gerade üppigen Krankengeld leben.

Nicht nur, dass das Mädchen damals grundlos angegriffen und verletzt wurde,
nicht nur, dass ihr vom Rechtsanwalt ein Prozess empfohlen wurde,
nicht nur, dass sie von dem gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeld nie einen einzigen Cent sah...

... jetzt muss sie - nun selbst in einer Notlage befindlich - auch noch jenen Rechtsanwalt, auf dessen Rat hin sie sich erst auf diesen Weg begeben hatte, selbst bezahlen.

Und dies alles ist rechtlich gedeckt. Noch Fragen?

Carpe Diem

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