Also sprach nehalennia (Gast) am Dienstag, 8. März 2011, 21:12 wie folgt:
Hier werde ich in beiden Fällen fuchtig ;-) Egal, ob der auf Unterhalt Klagende weiblich oder männlich ist. Aus meiner simplen Sicht ist man moralisch berechtigt, Unterhalt zu klagen, wenn man aufgrund der gemeinsamen Kinder seinen beruflichen Werdegang zurücksteckt. Nicht aber, wenn man, weils halt einfach/bequem/leistbar ist, nicht mehr arbeitet.
Ausnahmen: 1. der besser verdienende Partner hat auf Aufgabe des Berufs gedrängt 2. beide haben vor.. ähm... 1980 oder so geheiratet - da war die Welt noch eine andere (oder so)
Ehepaare, die in den letzten Jahren den Schritt gewagt haben, können vor Statistiken/Wahrscheinlichkeiten nicht die Augen schließen...
In der Praxis haben moralische Berechtigungen und juristische Sichtweisen leider nix miteinander zu tun. Für einen Richter zählt die subjektive Moral nicht... er hält sich an Gesetze und an die derzeit gültige Judikatur und da spielen solche Gedanken, wie du sie formuliert hast, (leider) keine Rolle.
am Dienstag, 8. März 2011, 21:12 wie folgt:
Ausnahmen: 1. der besser verdienende Partner hat auf Aufgabe des Berufs gedrängt 2. beide haben vor.. ähm... 1980 oder so geheiratet - da war die Welt noch eine andere (oder so)
Ehepaare, die in den letzten Jahren den Schritt gewagt haben, können vor Statistiken/Wahrscheinlichkeiten nicht die Augen schließen...