Also sprach derbaron am Donnerstag, 10. März 2011, 18:06 wie folgt:
Ich sehe das auch ein bisschen anders. Ich glaube, dass der einzelne Soldat sehr wohl eine Verantwortung hat und diese auch wahrnehmen muss, sonst kann man sich ja auch bei Kriegsverbrechen darauf berufen, dass man seine Pflicht erfüllen musste ...
In dem Fall werden die Soldaten wohl die Gefahr gar nicht richtig eingeschätzt haben, weshalb sie wegen fahrlässiger Handlungen verurteilt worden sind (drum nur eine bedingte Strafe). Hätten sie die Gefahr richtig eingeschätzt, hätten sie sehr wohl die (in dem Fall staatsbürgerliche) Pflicht gehabt, den Befehl zu verweigern.
ja, schon. Aber stell dir vor, dass du einen Autounfall mit Personenschaden produzierst, indem du bei Rot über eine Kreuzung gefahren bist. Aber dann stellt sich raus, dass du in dem Auto von einem Autostopper gekidnappt worden bist und der Stopper hat dich mit Waffe gezwungen, per Rot drüber zu fahren. Kein Richter würde dich verurteilen.
Ich weiß, ein sehr krasser und völlig übertriebener Vergleich... aber mir fällt auf die Schnelle kein besserer ein ;)
Naja, dann wäre ich ja mit dem Leben bedroht, das ist natürlich etwas anderes. Das waren die Bundesheersoldaten ja nicht. Der korrekte Vergleich wäre der, dass ich als zahlender Fahrgast dem Taxifahrer auftrage, zum Flughafen zu rasen und dabei rote Ampeln zu ignorieren. Der Taxifahrer wäre dann natürlich dran.
Also lass dir einen besseren Vergleich einfallen. :P
am Donnerstag, 10. März 2011, 18:06 wie folgt:
In dem Fall werden die Soldaten wohl die Gefahr gar nicht richtig eingeschätzt haben, weshalb sie wegen fahrlässiger Handlungen verurteilt worden sind (drum nur eine bedingte Strafe). Hätten sie die Gefahr richtig eingeschätzt, hätten sie sehr wohl die (in dem Fall staatsbürgerliche) Pflicht gehabt, den Befehl zu verweigern.
Ich weiß, ein sehr krasser und völlig übertriebener Vergleich... aber mir fällt auf die Schnelle kein besserer ein ;)
Also lass dir einen besseren Vergleich einfallen. :P