Also sprach flyhigher am Dienstag, 28. Juli 2009, 10:37 wie folgt:
Kenn ich! Kenn ich! Liebe ich heiss. Hatte ich auch schon. Herrlich.
Übrigens: Mahnspesen sind meines Wissens nach nicht rechtens. Die musst du also so oder so nicht bezahlen.
Wenn in den AGB's Mahnkosten bei Zahlungsverzug vereinbart sind, dürfen sie verrechnet werden.
In dem Fall allerdings wäre das schon sehr fragwürdig - zum einen sollte man bei langjährigen Kunden (noch dazu, wenn es in punkto Bezahlung nie Probleme gab) sowas wie Kulanz walten lassen, zum anderen besteht ja ein Einziehungsauftrag... da nimmt man ja an, dass der gesamte Betrag eingezogen wird...
am Dienstag, 28. Juli 2009, 10:37 wie folgt:
Übrigens: Mahnspesen sind meines Wissens nach nicht rechtens. Die musst du also so oder so nicht bezahlen.
In dem Fall allerdings wäre das schon sehr fragwürdig - zum einen sollte man bei langjährigen Kunden (noch dazu, wenn es in punkto Bezahlung nie Probleme gab) sowas wie Kulanz walten lassen, zum anderen besteht ja ein Einziehungsauftrag... da nimmt man ja an, dass der gesamte Betrag eingezogen wird...
Mal schauen wie sie reagieren... vielleicht sind alle Überlegungen diesbezüglich eh unnötig.