PeZwo zuckt aus!

Es war der heurige August, wo ich gegen eine schlampige Buchhaltung meines Kabelbetreibers und einem übereifrigen Inkassobüro eine erfolgreichen Kampf geführt hatte. Mein Kabelbetreiber hatte sich damals entschuldigt, den offenen Betrag kassiert und in Anbetracht der Tatsache, dass ihre eigene Schuld war, natürlich auch auf alle Mahnspesen verzichtet. Für mich war die Sache erledigt und vergessen.

Aber jetzt stelle ich fest, dass das Inkasso-Büro ein wesentlich hartnäckigerer Gegner ist. Ich bekomme nach wie vor Zahlungsaufforderungen über Mahnspesen, die sich ihrer Meinung nach mittlerweise auf 144 Euronen summiert haben. Es wird mir eine sofortige Zahlung empfohlen, denn... ich zitiere wörtlich:

"Auf Grund ihres Verhaltens waren wir gezwungen, unserem Auftraggeber K L A G E gegen Sie zu empfehlen.

Unser Auftraggeber hat nunmehr der K l a g e zugestimmt und die entsprechende Gerichtsvollmacht bereits erteilt.

Die Klage wird in den nächsten Tagen eingereicht werden.

Wenn sie sich die hohen Kosten.....
" usw. usf.


Ich rief wieder bei dem Auftraggeber des Inkassobüros - meinem Kabelbetreiber - an. Die Dame in der Buchhaltung erklärte mir, dass keinerlei Beträge mehr offen sind und keine Klage in irgendeiner Form gegen mich vorgesehen ist. So eine Frechheit. Das Inkassobüro versucht offensichtlich ihren Kuchen an der Sache in Form von Spesen zu bekommen und setzen einem mit diesen Klagsdrohungen unter Druck... in der Hoffnung, dass der normal sterbliche Mitbürger die Nerven verliert und aus Angst oder seine Ruhe zu haben dann doch bezahlt.

Das sind Geschäftsgebarenheiten, die kann man fast schon als kriminell bezeichnen. Ich bin am Überlegen, ob ich mit diesem Zettel zum Konsumentenschutz gehen soll.
Also sprach creature (Gast)
am Freitag, 27. November 2009, 13:36 wie folgt:

jeder der mich kennt weiß das ich ich ein friedlicher, froher mensch bin, ausser, sowas wie nun bei dir bringt mich derart aus der fassung das ich mich vergesse.
arm dran die person die dann meinen anruf abhebt, in deren haut möcht ich nicht stecken..;)

PeZwo - 27. Nov, 13:53

Die Dame aus der Buchhaltung bzw. vermutlich der Kabelbetreiber kann vielleicht gar nichts dafür. Es geht nicht mehr um den ursprünglichen Beitrag sondern nur mehr um Mahnspesen, die das Büro unbedingt will. Ich habe aber dem Kabelbetreiber gesagt, dass ich nicht zu zahlen gewillt bin und er hat auch bestätigt, keine zu fordern.
Also sprach david ramirer
am Freitag, 27. November 2009, 13:50 wie folgt:

idealerweise ganz nüchtern mit klage gegendrohen und den entsprechenden paragraphen zitieren. das hilft meist.

PeZwo - 27. Nov, 13:55

Ich werde gar nix tun... Klagen kann mich nur der Kabelbetreiber, aber die denken nicht dran, weil nichts offen ist. Das hat mir die Dame der Buchhaltung am Telefon bestätigt.
creature - 27. Nov, 14:03

ach, schade...;/
derbaron - 27. Nov, 14:35

Da wäre ich mir nicht so sicher. Das Inkassobüro ist doch nicht mit dem Kabelbetreiber ident, daher kann der Kabelbetreiber auch nicht darüber bestimmen was das Inkassobüro "darf" oder auch nicht. Prinzipiell kann jeder jeden klagen, Frage ist, ob er damit durchkommt.

Ich sehe das so:
Der Kabelbetreiber hat dem Inkassobüro den Auftrag erteilt, bestimmte Beträge einzufordern. Das Inkassobüro hat dementsprechend eine Leistung erbracht, die im Regelfall derjenige zu zahlen hat, dessen Beträge offen sind. Nun hast du mit dem Kabelbetreiber direkt geklärt, dass die Forderungen unberechtigt sind, das Inkassobüro hat aber trotzdem seine Leistungen erbracht, die es natürlich abgegolten haben möchte. Das ist legitim, nur sehe ich hier den Kabelbetreiber in der Pflicht: Da er den Auftrag (durch sein Verschulden) irrtümlich erteilt hat, wird wohl der Kabelbetreiber den Aufwand des Inkassobüros zu ersetzen haben.

Gar nichts tun würde ich nicht, denn ein Gerichtsprozess, zu dem du hinfahren und dich rechtfertigen musst, oder eine Pfändung ist immer noch unangenehmer als jetzt Schritte zu setzen.

Ich würde mich beim Konsumentenschutz (z.B. bei der Arbeiterkammer) wegen der richtigen Vorgangsweise beraten lassen, prinzipiell denke ich aber, dass du zumindest dem Inkassobüro einen eingeschriebenen Brief mit Kopie an den Kabelbetreiber schicken solltest, in dem du klar machst, dass die Forderungen des Kabelbetreibers aufgrund seines eigenen Fehlers unberechtigt erhoben wurden, dass dieser keine offenen Forderungen (auch keine Mahnspesen) mehr erhebt und dass sich das Inkassobüro daher gefälligst am Kabelbetreiber schadlos halten soll.

Und gut wäre natürlich für den Fall der Fälle auch noch, den Kabelbetreiber zu einer schriftlichen Bestätigung darüber zu bewegen, dass keine Forderungen seitens des Kabelbetreibers offen sind.
PeZwo - 27. Nov, 15:52

@baron

Zwischenzeitlich war ich sicherheitshalber persönlich bei meinem Kabelbetreiber vor Ort. Der dortige Kundenbetreuer hat mir erneut bestätigt, dass

a) es damals ihr Fehler war und
b) keine offene Forderungen existieren und
c) ich den Betrag auf keinen Fall einzahlen soll

Sie haben lt. ihrem Computer den Eintreibungsauftrag schon damals im August(!!!) storniert und werden ihn jetzt nochmals stornieren.

Das Inkassobüro wurde damals vom Kabelbetreiber beauftragt und das ist jetzt dessen Sache, wie er den Fall mit dem Inkassobüro finanziell bezüzglich der erbrachten Leistung regelt. Das ist nicht mehr mein Thema.
Also sprach steppenhund
am Freitag, 27. November 2009, 19:17 wie folgt:

Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich folgendes tun.
Dem Betreiber einen eingeschriebenen Brief schreiben mit der Zusammenfassung, was mündlich besprochen wurde. Nach dem Motto:
"Darf ich unser Gespräch so zusammenfassen ... "
Nachsatz: "Ich sehe diese Angelegenheit daher für mich als erledigt an."
Sollte es zu einer Klage kommen, kann dieses Schreiben als unwidersprochene Tatsachenbeschreibung als Beweismittel dienen. Es muss allerdings tatsächlich bestätigt beim Provider angekommen sein.
Das kann ganz höflich mit der Floskel "Der Ordnung halber fasse ich zusammen" formuliert werden.
Sich auf das verlassen, was am Telefon mündlich besprochen wurde, ist gefährlich. "Da hat es dann offensichtlich ein Missverständnis gegeben."

PeZwo - 29. Nov, 15:24

Ich habe mir auf einer Visitenkarte einen Stempel geben lassen, dass ich persönlich dort war. Ich denke (hoffe!), dass das reicht... denn sie haben bei dem Gespräch in keinster Weise herumgezickt sondern ihre Schuld immer und ohne Zögern eingestanden.
Also sprach schlafmuetze
am Freitag, 27. November 2009, 19:18 wie folgt:

Wenn nur 30 % der unberechtigten Mahnungen bezahlt werden, machen die doch einen guten Schnitt.
Die Inkassobüros leben von solchen Leuten, die ihre Unterlagen nicht abheften und gar nicht mehr genau nachvollziehen können, was bezahlt ist und was nicht. In den Mahnungen finden sich nie Zeitangaben, für die nicht gezahlt worden sein soll, sondern nur Summen. Und natürlich leben sie von den Angsthasen :-) , die sich nicht wehren.
Mein Sohn hat letztens festgestellt, das bisher alle seine Bekannten, die bei ihrem Kabelbetreiber gekündigt haben, von Inkassobüros angeschrieben wurden. Das ist Methode.
Meine Erfahrung: Quittungen abheften und prinzipiell alles schriftlich, niemals telefonisch, machen. Und jedes Schriftstück (in BRD ) nur per Einschreiben mit Rückantwort schicken und selbstverständlich Kopien davon abheften.

Grüßli

Nachtrag. Das gilt übrigens auch für Kündigungen von Zeitschriftenabos. Auch da gibt es fast wie immer nach einigen Monaten Anschreiben von Inkassobüros.
Man kanns ja versuchen .. :-(

PeZwo - 29. Nov, 15:27

Wow. Die Methoden der Inkassobüros sind offensichtlich auch in Deutschland ziemlich schräg.
Also sprach eria
am Samstag, 28. November 2009, 14:06 wie folgt:

ich war auch schon mal in der situation -- habe dem inkassobüro ein fax geschickt, dass sich meine rechtschutzversicherung über eine klage freut, da es ja schon mehr als einmal ausjudiziert ist, dass diese "mahngebühren" rechtswidrig sind, wenn der nachweis der ungerechtfertigkeit gegeben ist... danach hab ich nie wieder was gehört.

PeZwo - 29. Nov, 15:28

Ich erspare mir die Mühe, das soll sich mein Kabelbetreiber mit ihnen ausmachen.
Also sprach nömix
am Samstag, 28. November 2009, 16:46 wie folgt:

Inkassogebühren, Mahnspesen & dergleichen Forderungen sind nicht einklagbar. Muss überhaupt niemand zahlen. Kann man also getrost vergessen.

steppenhund - 29. Nov, 15:29

@nömix

Ist das wirklich wahr? Dann ärgere ich mich ja heute noch, dass ich einmal nachgegeben habe.
PeZwo - 29. Nov, 15:29

Genau das haben mir die Mitarbeiter beim Kundendienst des Kabelbetreibers auch gesagt. Wörtlich: "Zahlen sie in keinem Falle ein". Ich werde mich daran halte*g*

@steppenhund: ich habe diesbezüglich auch schon mal draufgezahlt*g*
nömix - 29. Nov, 18:22

@Steppenhund: Ja. (es sei denn freilich, bei Vertragsabschluss wäre eine explizite Klausel mitvereinbart worden, wonach bei Zahlungsverzug Inkassogebühren in Höhe von soundsoviel in Rechnung gestellt werden.)

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