Also sprach cheridwen am Sonntag, 20. Dezember 2009, 13:40 wie folgt:
Also mir fiele da schon noch etwas ein, wie sich das toppen lassen würde. Du könntest z.B. behaupten, dass DU diese Melodie schon im Kindergartenalter gesummt hast und damit eigentlich du der Urheber bist. Deine Mutter kann das sicher bezeugen ;-)
am Sonntag, 20. Dezember 2009, 13:40 wie folgt:
Warum nur haben meine Eltern diese Melodie damals nicht von der AKM schützen lassen? Dann bräuchte ich nun keinen Lotto-Sechser mehr.