Also sprach derbaron am Donnerstag, 30. September 2010, 10:56 wie folgt:
Hab ich dich nicht gewarnt? :-P
Übrigens kannst du meines Wissens nach die Zahlungsaufforderung getrost in den Müll werfen, die wird angeblich in Österreich nicht weiterbetrieben. In die Schweiz solltest du dann allerdings hinkünftig mit einem anderen Kennzeichen einreisen, da man dir sonst die Radklammer anlegen wird.
Vollstreckungsabkommen über Straßenverkehrsbussen zwischen Österreich und der Schweiz besteht derzeit (noch) keines. Die Verjährungsfrist für Straßenverkehrsbussen beträgt in der Schweiz 3 Jahre. Solange steht man in einer Fahndungsliste, etwaige Grenzkontrolle bei der Wiedereinreise innerhalb dieser Frist kann mit Kosten verbunden sein ;)
@baron: Ja, das hast du. Aber 5 km/h... so genau zeigt das, glaube ich, mein Tacho gar nicht an.
Aber ich danke dir und Nömix für den Hinweis. Ich gebe ohnehin das Auto zurück und das nächste Dienst-Auto hat ein anderes Kennzeichen. Aber andererseits sind 40 CHF nicht so viel Geld, dass sich da mögliche Troubles dafür lohnen.
..... yep, zwischen österreich und schweiz bestehen keine solchen abkommen, verjährungsfrist drei jahre, alles schon gesagt.....
..... nur, die fahndung wird ned nur auf's kennzeichen rausgegeben, sondern auf auf den namen, sprich die nächsten drei jahre, solltest du den bescheid ned abgelten, musst ned nur mit anderem wagen, sondern auch mit fremdem pass/namen einreisen.....
..... ein wenig viel umstände für die geringe summe.....
..... ned abgelten des bescheides und "normal" in die schweiz einreisen wollen kann halt dann den effekt haben, dass du am zoll vom beamten auf den kopf gekehrt und geschüttelt wirst, bis die entsprechende summe zusammen is'..... ;-)
Die Strafe läuft nicht einmal auf meinen Namen, weil das Auto auf meine Firma gemeldet ist. Aber du hast natürlich recht. Diese geringe Summe ist das alles nicht wert.
am Donnerstag, 30. September 2010, 10:56 wie folgt:
Übrigens kannst du meines Wissens nach die Zahlungsaufforderung getrost in den Müll werfen, die wird angeblich in Österreich nicht weiterbetrieben. In die Schweiz solltest du dann allerdings hinkünftig mit einem anderen Kennzeichen einreisen, da man dir sonst die Radklammer anlegen wird.
Aber ich danke dir und Nömix für den Hinweis. Ich gebe ohnehin das Auto zurück und das nächste Dienst-Auto hat ein anderes Kennzeichen. Aber andererseits sind 40 CHF nicht so viel Geld, dass sich da mögliche Troubles dafür lohnen.
..... nur, die fahndung wird ned nur auf's kennzeichen rausgegeben, sondern auf auf den namen, sprich die nächsten drei jahre, solltest du den bescheid ned abgelten, musst ned nur mit anderem wagen, sondern auch mit fremdem pass/namen einreisen.....
..... ein wenig viel umstände für die geringe summe.....
..... ned abgelten des bescheides und "normal" in die schweiz einreisen wollen kann halt dann den effekt haben, dass du am zoll vom beamten auf den kopf gekehrt und geschüttelt wirst, bis die entsprechende summe zusammen is'..... ;-)
@kopfchaos