Also sprach flyhigher
am Montag, 23. März 2009, 09:24 wie folgt:

Muss ich denn wirklich von einem Toten wissen, was er zu Lebzeiten eventuell verbrochen haben könnte, wenn dies 40 Jahre her ist, und es sich nicht um Mord oder Vergewaltigung handelt? (Und selbst dann könnte er nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden...). Ich persönlich will es nicht wissen.

PeZwo - 23. Mär, 09:26

Ginge es um den Großvater meines Nachbarn, dann würde ich dir recht geben. Wenn es sich aber um eine Person des öffentlichen Lebens gehandelt hat und sein Vergehen betrifft die Öffentlichkeit, den ganzen Staat: dann ja.

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