Also sprach kopfchaos am Dienstag, 2. Februar 2010, 15:40 wie folgt:
..... wer diebesgut, und nix anderes sind diese datensätze, gegen leisten einer bezahlung annimmt, der macht sich der hehlerei schuldig, sprich durch den kauf der cd mit den datensätzen wird der deutsche staat selbst kriminell.....
..... und meines wissens sind beweise, welche durch eine kriminelle handlung erlangt werden, rein aus rechtsstaatlichkeit (und prozessordnung) nicht gerichtsverwertbar, sprich dürfen somit auch nicht angewendet werden um die gelder zu belegen, welche am fiskus vorbei nach irgendwo transferiert wurden.....
..... auch wenn der deutsche staat, was ja inzwischen geschehen is', diese datensätze kauft, anwenden in einem rechtsstaalichen verfahren kann er es nicht, denn die so entsprechend gefundenen steuer-säumer könnten ja das beweismaterial anzweifeln und dann muss es zu einem gerichtlichen verfahren kommen, bei welchem ebenjene beweise als unzulässig, respektive nicht gerichtsverwertbar eingestuft werden müssen, womit der steuer-säumer wieder aussen vor is' und der deutsche staat, trotz wissens um die steuerschuld, diese nicht eintreiben kann.....
..... ausserdem is' dieser kauf auch zugleich ein signal, dass datenklau, sprich diebstahl und somit eine kriminelle handlung, die auch strafrechtlich relevant is', auch noch per belohnung geduldet wird, was in meinen augen tür und tor öffnet für jeden kleinen depp, der mit seinem chef unzufrieden is', diesen mittels geklauten informationen beim staat anzuschwärzen.....
..... ein heureka auf die bananenrepublik.....!
die rechtliche Situation ist in der Tat ein heikles Thema. Aber schon bei der Liechtenstein-CD vor ein paar Jahren sah man, dass es klappt.
Und Nein, das ist kein Signal für den kleinen Depp... außer dessen Chef macht mit Kriminellen Millionen-Geschäfte. Dann würde ich dessen Stelle auch vorsichtiger sein.
am Dienstag, 2. Februar 2010, 15:40 wie folgt:
..... und meines wissens sind beweise, welche durch eine kriminelle handlung erlangt werden, rein aus rechtsstaatlichkeit (und prozessordnung) nicht gerichtsverwertbar, sprich dürfen somit auch nicht angewendet werden um die gelder zu belegen, welche am fiskus vorbei nach irgendwo transferiert wurden.....
Wenn ich anstelle von Merkel vor der Wahl stünde.... ich würde hier vom Staat nur die 99,9% Korrektheit verlangen.
..... ausserdem is' dieser kauf auch zugleich ein signal, dass datenklau, sprich diebstahl und somit eine kriminelle handlung, die auch strafrechtlich relevant is', auch noch per belohnung geduldet wird, was in meinen augen tür und tor öffnet für jeden kleinen depp, der mit seinem chef unzufrieden is', diesen mittels geklauten informationen beim staat anzuschwärzen.....
..... ein heureka auf die bananenrepublik.....!
Und Nein, das ist kein Signal für den kleinen Depp... außer dessen Chef macht mit Kriminellen Millionen-Geschäfte. Dann würde ich dessen Stelle auch vorsichtiger sein.