Also sprach theswiss
am Dienstag, 2. Februar 2010, 17:32 wie folgt:

Der Haken dabei ist ja, dass der Verkäufer nicht aus Gewissensgründen handelt, sondern aus Geldgier. Sonst würde er die Daten einfach publizieren oder versteckt der Regierung zugänglich machen.
Wenn diese Daten also offiziell für viel Geld gekauft werden und er dabei sogar noch straffrei bleibt, dann öffnet das jedem Tür und Tor. Keine Firma kann mehr ihren Mitarbeitern vertrauen, kein Sparer mehr der Bank, kein Unternehmer dem Anlageberater.
Dann darf der Ingenieur bei VW die geklauten Pläne an Opel verticken. Geklaut ist geklaut, Hehlerei ist im grossen Plan akzeptabel.

schlafmuetze - 2. Feb, 18:56

Natürlich darf der Ingenieur von VW das nicht, da gibt es nämlich den Unterschied, das die geklauten Pläne keine Straftaten aufdecken.
Es wird jedoch Straftätern auch Strafminderung usw. angeboten, wenn er dafür andere Täter oder Mittäter verrät. Das ist durchaus gängige Praxis... aber legal?
Die rechtliche Lage einzuschätzen ist schwierig. Es ist immer auch vom jeweiligen Gericht abhängig.
Ich wünschte, der Dieb würde die CD kostenlos zur Verfügung stellen.
Und ich wünschte, die Schweizer wären bereit mit deutschen Behörden zusammenzuarbeiten.
Grüßli :-)
PeZwo - 2. Feb, 20:33

@schlafmütze: guter Kommentar. So sehe ich das auch.

@theswiss: Ja, das mit dem Geld ist so eine Sache.

Dazu habe ich folgende Gedanken: versteckt kann er die Aktion nicht machen, wenn er gleichzeitig damit die Machenschaften der Banker aufdecken will. Die verlangten 2 Millionen sind für eine derartige Dimension ja nicht gerade viel. Der deutsche Finanzminister sagte über die "Liechtenstein-CD" vor ein paar Jahren: "das war das beste Geschäft meines Lebens. Es kostete 4 Millionen und brachte über 100 Millionen ein."
Außerdem ist der IT-Mann ab jetzt "berühmt berüchtigt" und wird vermutlich in seiner Branche nie wieder einen vernünftigen Job bekommen. Außerdem wird er möglicherweise ein Security-Problem mit rachsüchtigen Kunden bekommen. Da kann man es nachvollziehen, dass er sich absichern möchte.
theswiss - 2. Feb, 22:21

Es gab in der Schweiz mal ein Verfahren gegen zwei Frauen, die Missstände in einem Amt publik gemacht haben. Und da wurde dann vor Gericht entschieden, ob sie einfach Kriminelle sind, die die Geheimhaltungspflicht verletzt haben - oder ob sie Heldinnen sind. Die Trennlinie ist sehr dünn.
Wenn die Jobsuche und Racheakte ein Problem sind, dann kann der Staat Deutschland sicher ein Zeugenschutzprogramm, eine neue Identität und einen neuen Job anbieten. So ist es einfach Diebstahl zur persönlichen Bereicherung. Mit staatlicher, offizieller Unterstützung.
PeZwo - 2. Feb, 23:26

Yep. Die Trennlinie ist sehr dünn und oft nicht von Recht sondern von Interessen gezogen.

Mir will die Sache mit der persönlichen Bereicherung nicht ganz einleuchten. Lt. Berichte sind bei den Daten auch die Anlegestrategien der millionenschweren Kunden dabei. Diese wäre für die Konkurrenten höchst interessant. Wenn man das Maximum an Geld rausholen will, dann wende man sich am besten an so einen Konkurrenten, bekommt sicher mehr als die 2 Millionen Euro und die Sache bleibt überdies noch geheim.
Das tat er aber nicht. Er ist an die Öffentlichkeit gegangen. Für so eine Handlung gibt es meistens nicht einen sondern viele Gründe. Ich will nicht ausschließen, dass Geld da auch drunter ist. Aber wenn dies sein Hauptgrund war, hätte er es leichter haben können.
schlafmuetze - 5. Feb, 18:56

@ Theswiss ... :-)

Hallo. Wie hat das Gericht im Falle der Frauen entschieden? Galten sie als Kriminelle oder als Heldinnen?
Grüßli :-)

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