Also sprach kraM am Mittwoch, 4. August 2010, 14:17 wie folgt:
Das ist der Grund, warum das Verfassungsgericht in Deutschland so beliebt ist. Wobei das Urteil auch kritisiert wurde, weil man nun wohl wegen jeder Sache (mutter will umziehen wegen Job z.B.) vor Gericht muss.
Naja... wenn man es genau nimmt, dann war's gar nicht das Verfassungsgericht, was da mal einen juristischen Lichtblick hatte. Es hat "nur" eine Erkenntnis des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgesetzt.
Moin Kram :-)
Man muß nicht zwingend wegen jeder Sache vors Gericht. Das müssen geschiedene Eltern ja auch nicht. Warum soll das bei unehelichen Kindern anders laufen, als bei ehelichen.
Da sind die Erwachsenen gefragt. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch nicht, das man in der Nachbarschaft wohnen muß.
Beide Eltern haben Anteil am Kindeswohl.
Vielleicht müssen da einige Eltern dazulernen.
grüßli :-)
ich bin noch nicht in der lage, mir über sowas gedanken zu machen ;)
hab aber im radio gehört, dass es wohl zu vielen gerichtsterminen kommen wird, auf die vernunft der eltern kann man sicher eher nicht bauen. ;D
Jetzt wird es sicher so manche Väter geben, die mit Unterstützung dieses Urteils die gemeinsame Obsorge anstreben werden. Daher werden die Gerichtstermine vermutlich steigen.
Ich erwarte jedoch, dass die Anzahl dieser Termine später unter das heutige Niveau sinken werden.
Eben. Weil er mehr Rechte hat und diese auch von Anfang an bekommt, braucht er nicht mehr zu klagen. Das betrifft aber logischerweise nur jene Fälle, die erst jetzt nach den neuen Regelungen akut werden. Bei den "Altlasten" wird wohl überdurchschnittlich viel geklagt werden, damit man seine neuen Rechte auch in der Praxis bekommt.
hm, das er mehr rechte als vorher hat, heißt, dass er mehr möglichkeiten hat, zu klagen. vorher konnte er nicht dagegen klagen, wenn die mutter mit dem kind umziehen wollte. würde ich mal mit juristischen laienkenntnissen vermuten. ;)
eine anwältin im radio äußerte halt auch genau diese vermutung umgekehrt. beim umzugsfall klagt dann eben die mutter wegen des vetos des vaters.
am Mittwoch, 4. August 2010, 14:17 wie folgt:
Man muß nicht zwingend wegen jeder Sache vors Gericht. Das müssen geschiedene Eltern ja auch nicht. Warum soll das bei unehelichen Kindern anders laufen, als bei ehelichen.
Da sind die Erwachsenen gefragt. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch nicht, das man in der Nachbarschaft wohnen muß.
Beide Eltern haben Anteil am Kindeswohl.
Vielleicht müssen da einige Eltern dazulernen.
grüßli :-)
hab aber im radio gehört, dass es wohl zu vielen gerichtsterminen kommen wird, auf die vernunft der eltern kann man sicher eher nicht bauen. ;D
Ich erwarte jedoch, dass die Anzahl dieser Termine später unter das heutige Niveau sinken werden.
eine anwältin im radio äußerte halt auch genau diese vermutung umgekehrt. beim umzugsfall klagt dann eben die mutter wegen des vetos des vaters.