Also sprach flyhigher am Mittwoch, 4. August 2010, 15:39 wie folgt:
Gemeinsames Sorgerecht ist eine lachhafte Angelegenheit, wenn die Eltern zerstritten sind. O-Ton Jugendamt: Derjenige, wo das Kind wohnt, hat Entscheidungsgewalt. Wenn der andere Partner etwas gegen diese Entscheidung einzuwenden hat, kann man nur vor Gericht ziehen und alleiniges Sorgerecht beantragen. Geschätzte Dauer dieses Verfahrens zur Zeit: 2 Jahre. Ausgang ungewiss. Schlichtungsstelle? Fehlanzeige.
Und nun frage ich: Wieviele Eltern gibt es, die sich nach der Scheidung/Trennung noch gut verstehen, und zum Wohle des Kindes handeln, gemeinsames Sorgerecht hin oder her? Viel zu wenige.
Es tut sehr weh, so einer Sache von außen zusehen zu müssen.
Ich behaupte nicht, dass JEDES geschiedene Paar für eine gemeinsame Obsorge geeignet ist. Aber ich denke, dass es mehr Paar gibt die dafür geeignet sind als umgekehrt.
am Mittwoch, 4. August 2010, 15:39 wie folgt:
Und nun frage ich: Wieviele Eltern gibt es, die sich nach der Scheidung/Trennung noch gut verstehen, und zum Wohle des Kindes handeln, gemeinsames Sorgerecht hin oder her? Viel zu wenige.
Es tut sehr weh, so einer Sache von außen zusehen zu müssen.