Also sprach Mondelfchen am Freitag, 6. August 2010, 00:56 wie folgt:
ich habe einmal einen Vater um seine Tochter kämpfen sehen. Jahrelang. Alles hat er verloren und nur in diesen Kampf gesteckt für Anwälte und Gericht. Schlußendlich ist die Frau zu ihrem neuen Lover ins Ausland gezogen und er hatte keine Chance mehr, irgendwie an das Sorgerecht zu kommen. Das "mitzuerleben" hat mich in dieser Diskussion doch sehr geprägt und ich fände gut, wenn er eine bessere Chance gehabt hätte. Für ihn kommt das Urteil leider 5 Jahre zu spät.
Tja, und ich? Alleinerziehend, 2 Kinder, 2 Väter. Ich sehe das Ganze ein wenig mit Sorge. Ich habe zu beiden Vätern ein tolles Verhältnis, beide können die Kids sehen/haben, wann immer sie wollen. (ja, so was gibt es tatsächlich!!!)
Aber was wäre wenn? Wenn die neue Ehefrau des KV1 - diejenige, die keine Kinder will um sich die Figur nicht zu versauen und mir schon mehrfach damit gedroht hat, den Zwerg umzubringen - ja, was, wenn sie mal wieder auf die Idee kommt, dass mein Sohn besser bei denen leben sollte, wie es ja schon mal aufkam. Damals konnte ich sie einfach auslachen. Aber jetzt? Sicher, KV1 hätte keine Chance, aber zu einem Bruch in unserer sonst so pflegeleichten Umgangsregelung würde es sicher kommen.
Tja, und KV2, der das Sorgerecht damals nicht wollte, weil er das Kind nicht wollte... nun aber total vernarrt in sie ist. Was, wenn er eine andere Frau kennenlernt und wieder einen auf Familie machen will.... Hach, ja. Eigentlich alles kein Grund zur Sorge, es wird (hoffentlich) nie passieren... aber.... etwas mulmig ist mir schon gewesen, als ich das hörte.
Da hast alle beidseitigen Aspekte gut zusammengefasst. Gratuliere dir zu deiner Haltung!!!
Bezüglich deiner Bedenken: bei dem Urteil geht es meines Wissens in deinem Fall ja nur um eine mögliche eine gemeinsame Obsorge mit dem Vater, aber nicht um einen potentiellen Obsorgeverlust von Dir. Der kann nur dann passieren, wenn dir eine massive Verletzung der Betreuungspflichten nachgewiesen werden kann.
Meines Wissens bedeutet das Obsorgerecht in erster Linie, dass der Vater das Recht auf Information über das Kind hat und bei gewichtigen Entscheidungen mitreden kann und nicht mehr auf Freiwilligkeit der Mutter angewiesen ist. Da du deinen KVs ohnehin alles freiwillig zuerkennst, wird sich vermutlich gar nichts ändern.
am Freitag, 6. August 2010, 00:56 wie folgt:
Tja, und ich? Alleinerziehend, 2 Kinder, 2 Väter. Ich sehe das Ganze ein wenig mit Sorge. Ich habe zu beiden Vätern ein tolles Verhältnis, beide können die Kids sehen/haben, wann immer sie wollen. (ja, so was gibt es tatsächlich!!!)
Aber was wäre wenn? Wenn die neue Ehefrau des KV1 - diejenige, die keine Kinder will um sich die Figur nicht zu versauen und mir schon mehrfach damit gedroht hat, den Zwerg umzubringen - ja, was, wenn sie mal wieder auf die Idee kommt, dass mein Sohn besser bei denen leben sollte, wie es ja schon mal aufkam. Damals konnte ich sie einfach auslachen. Aber jetzt? Sicher, KV1 hätte keine Chance, aber zu einem Bruch in unserer sonst so pflegeleichten Umgangsregelung würde es sicher kommen.
Tja, und KV2, der das Sorgerecht damals nicht wollte, weil er das Kind nicht wollte... nun aber total vernarrt in sie ist. Was, wenn er eine andere Frau kennenlernt und wieder einen auf Familie machen will.... Hach, ja. Eigentlich alles kein Grund zur Sorge, es wird (hoffentlich) nie passieren... aber.... etwas mulmig ist mir schon gewesen, als ich das hörte.
Bezüglich deiner Bedenken: bei dem Urteil geht es meines Wissens in deinem Fall ja nur um eine mögliche eine gemeinsame Obsorge mit dem Vater, aber nicht um einen potentiellen Obsorgeverlust von Dir. Der kann nur dann passieren, wenn dir eine massive Verletzung der Betreuungspflichten nachgewiesen werden kann.
Meines Wissens bedeutet das Obsorgerecht in erster Linie, dass der Vater das Recht auf Information über das Kind hat und bei gewichtigen Entscheidungen mitreden kann und nicht mehr auf Freiwilligkeit der Mutter angewiesen ist. Da du deinen KVs ohnehin alles freiwillig zuerkennst, wird sich vermutlich gar nichts ändern.