Eine Frage der Haftung?
Heute las ich auf ORF Online einen Artikel, der mich zum Kopfschütteln brachte.
Ich hatte Anfang der neunziger Jahre eine Arbeitskollegin, deren Mann sie 14 Tage(!!!) nach der Hochzeit verließ um zu einer anderen zu ziehen. Sie beauftragte einen Detektiv um bei ihrer Scheidungsklage dem Ehemann sein Vergehen nachzuweisen. Die Detektivkosten wurden damals ihrem Mann aufgebrummt.
Eigentlich glaubte ich, dass es das juristische Delikt "Ehebruch" gar nicht mehr gibt. Ich wurde gerade eines Besseren belehrt. Was mich aber noch mehr erstaunt ist die Tatsache, dass die angefallene Kosten eines ggf. beauftragten Detektivs der dritten Person angelastet werden können *klick*
Begründet wird dies von Amts wegen so: "Die Ehe wird ja am Standesamt als Vertrag geschlossen. Und ein Eingriff in dieses geschützte Rechtsgut zieht natürlich Folgen nach sich. Wer einen Schaden oder Kosten verursacht, muss dafür aufkommen.".
Der Vertrag - also die Ehe - wird zwischen zwei Personen abgeschlossen. Wieso kann da eine dritte Person, die weder etwas abgeschlossen noch unterschrieben hat, zur Verantwortung gezogen werden? Haftet diese für den Vertrag zwischen den beiden? Wahrscheinlich kann auf diese Frage irgendein juristisch ausgebildeter Mensch eine Antwort formulieren... aber dem "normalen" Menschenverstand entzieht sich hier das Verständnis.
Ich hatte Anfang der neunziger Jahre eine Arbeitskollegin, deren Mann sie 14 Tage(!!!) nach der Hochzeit verließ um zu einer anderen zu ziehen. Sie beauftragte einen Detektiv um bei ihrer Scheidungsklage dem Ehemann sein Vergehen nachzuweisen. Die Detektivkosten wurden damals ihrem Mann aufgebrummt.
Eigentlich glaubte ich, dass es das juristische Delikt "Ehebruch" gar nicht mehr gibt. Ich wurde gerade eines Besseren belehrt. Was mich aber noch mehr erstaunt ist die Tatsache, dass die angefallene Kosten eines ggf. beauftragten Detektivs der dritten Person angelastet werden können *klick*
Begründet wird dies von Amts wegen so: "Die Ehe wird ja am Standesamt als Vertrag geschlossen. Und ein Eingriff in dieses geschützte Rechtsgut zieht natürlich Folgen nach sich. Wer einen Schaden oder Kosten verursacht, muss dafür aufkommen.".
Der Vertrag - also die Ehe - wird zwischen zwei Personen abgeschlossen. Wieso kann da eine dritte Person, die weder etwas abgeschlossen noch unterschrieben hat, zur Verantwortung gezogen werden? Haftet diese für den Vertrag zwischen den beiden? Wahrscheinlich kann auf diese Frage irgendein juristisch ausgebildeter Mensch eine Antwort formulieren... aber dem "normalen" Menschenverstand entzieht sich hier das Verständnis.
am Montag, 5. Oktober 2009, 11:23 wie folgt:
Sag jetzt nicht, dass du auch schon mal zahlen musstest....
Das ist jetzt wieder eine der Situationen, wo ich so meine Probleme mit dem österreichischen Eherecht habe.
tut man das? ;o
Das artet in eine Grundsatzdiskussion aus, in der aber jeder mit seiner Meinung irgendwie recht hat - kommt immer auf den Grad der Verletzung an, die ihm zugefügt wurde anhand des Betrogen-Werdens.